Voraussetzungen und Anspruch auf Bürgergeld

Seit Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Hartz IV-System. Es unterstützt Menschen in schwierigen Lebenslagen finanziell – ganz gleich, ob Du aktuell arbeitest, arbeitssuchend bist oder noch nie in einem Arbeitsverhältnis gestanden hast.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Du kannst Bürgergeld erhalten, wenn Du:

mindestens 15 Jahre alt bist

erwerbsfähig bist 

(also grundsätzlich arbeiten könntest)

Hilfsbedürftig bist 

(Dein eigenes Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Deinen Lebensunterhalt zu decken)

keine vorrangigen Ansprüche auf Rentenzahlungen hast

Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland liegt

Auch wenn Du selbst nicht erwerbsfähig bist, kannst Du unter bestimmten Bedingungen Bürgergeld bekommen – zum Beispiel, wenn Du mit einer erwerbsfähigen Person in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenlebst.

Wie viel Bürgergeld bekommst Du?

Der sogenannte Regelsatz richtet sich nach Deiner Lebenssituation. Für alleinstehende Personen gilt ein anderer Satz als für Paare oder Familien. Wenn Du mit anderen zusammenwohnst, wird das als Bedarfsgemeinschaft gewertet und der Betrag entsprechend angepasst – das passiert automatisch durch das Jobcenter.

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Bürgergeldrechner

Die Vorgaben für Wohnungsgröße und Mietkosten im Zusammenhang mit dem Bürgergeld hängen von der Region und den örtlichen Mietspiegeln ab. Hier sind einige allgemeine Richtlinien

Wohnungsgröße:

1 Person: 45–50 m²
2 Personen: 60–65 m²
3 Personen: 75–80 m²
4 Personen: 85–95 m²
Für jede weitere Person: +10–15 m²

Mietkosten: Die Mietobergrenzen variieren je nach Stadt und Region. Zum Beispiel:

In Berlin:
1 Person – ca. 449 €,
2 Personen – ca. 543 €.

In München:
1 Person – ca. 849 €,
2 Personen – ca. 1.017 €.

Karenzzeit: Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Mietkosten, auch wenn diese über den regionalen Obergrenzen liegen. Nach Ablauf der Karenzzeit müssen die Wohnkosten auf ein angemessenes Niveau gesenkt werden, z. B. durch Umzug oder Untervermietung.

Nebenkosten: Diese müssen ebenfalls angemessen sein und werden separat geprüft.

Was kann ich zusätzlich beantragen?

  1. Befreiung von Rundfunkbeiträgen: Bürgergeldempfänger können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

  2. Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen: Nach Erreichen bestimmter Zuzahlungsgrenzen können Bürgergeldempfänger von weiteren Zuzahlungen befreit werden.

  3. Bildungs- und Teilhabepaket: Unterstützung für Kinder, z. B. für Klassenfahrten, Nachhilfe oder Schulmaterialien, kostenfreies Mittagessen

  4. Mehrbedarfszuschläge: Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen. Hier können zusätzlich auch Stiftungen angeschrieben werden um zusätzliche Gelder oder Sachleistungen zu bekommen.

  5. Einmalige Leistungen: Zuschüsse für besondere Bedarfe wie Erstausstattung einer Wohnung oder Geburt eines Kindes.

  6. Vergünstigte Sozialtickets: Ermäßigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr.

  7. Kostenfreies Schülerticket: Der Berlin-Pass wurde aufgehoben, anstelle dessen reicht ein Schülerausweis für ein kostenfreies BVG Ticket

  8. Regionale Vergünstigungen: Reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder oder Bibliotheken. (Super Ferienpass7Familienpass)

  9. Weiterbildungs- und Qualifizierungsboni: Finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen oder Umschulungen.

Wie beantrage ich diese Hilfen?

  1. Jobcenter kontaktieren: Wende dich an dein zuständiges Jobcenter. Dort erhältst du die notwendigen Antragsformulare und Beratung zu den verfügbaren Leistungen.
  1. Antragsformulare ausfüllen: Fülle die Formulare sorgfältig aus und füge alle erforderlichen Nachweise bei, wie z. B. Einkommensnachweise, Mietverträge oder ärztliche Bescheinigungen.
  1. Bildungs- und Teilhabeleistungen: Wenn du Leistungen für Kinder beantragen möchtest, wie z. B. für Schulmaterialien oder Nachhilfe, kannst du dies ebenfalls über das Jobcenter tun.
  1. Einmalige Leistungen: Für besondere Bedarfe wie Erstausstattung einer Wohnung oder Schwangerschaft kannst du einen separaten Antrag stellen.
  1. Fristen beachten: Stelle sicher, dass du Anträge rechtzeitig einreichst, da einige Leistungen an bestimmte Fristen gebunden sind.
  1. Beratung nutzen: Komme zu uns!!

Achtung Darlehen. Es dürfen nur 10 % des Darlehens pro Monat von den laufenden Leistungen verrechnet werden. 10% des gesamten Haushaltes nicht pro Person!!!

Achtung: Bitte vor einem etwaigen Umzug unbedingt, das Job Center um „Erlaubnis“ fragen. Sie können den Umzug verneinen. Sie können Umzugskosten übernehmen (falls ein Arbeitsvertrag in Aussicht steht) und wenn man ohne vorherige Absprache umzieht, kann das neue zuständige Amt, die Transferleistungen komplett einstellen.

Das + an mehr Information!

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden kann. Hier sind die wichtigsten Informationen:
Zielgruppe:
Eltern, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den gesamten Bedarf der Familie ausreicht.
Voraussetzungen:
– Das Kind lebt im Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und unverheiratet.
– Die Familie erhält Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung.
– Das monatliche Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende).
– Das Einkommen darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze?
Die Einkommensgrenze ist nicht pauschal, sondern richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Familie. Berücksichtigt werden unter anderem:
– die Kosten für Unterkunft und Heizung,
– der Regelbedarf für Eltern und Kinder,
– sowie mögliche Freibeträge (z. B. bei Erwerbstätigkeit).
Ob ein Anspruch besteht, hängt also vom gesamten Haushaltseinkommen und den Lebensumständen ab. Eine individuelle Prüfung lohnt sich!
Höhe des Zuschlags:
Bis zu 297 € pro Kind monatlich (Stand 2025).

Zusätzliche Vorteile:
Mit dem Kinderzuschlag besteht Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (z. B. Schulmaterialien, Mittagessen) und oft auch auf eine Befreiung von KiTa-Gebühren.

Hinweis: Der Kinderzuschlag wird auf das Bürgergeld angerechnet, was bedeutet, dass er die Höhe des Bürgergeldes nicht zusätzlich erhöht. Dennoch kann der Kinderzuschlag in Kombination mit anderen Leistungen wie dem Bildungs- und Teilhabepaket hilfreich sein, um die finanzielle Situation von Familien zu verbessern.
Es lohnt sich, beim zuständigen Jobcenter oder der Familienkasse nachzufragen, ob ein Anspruch besteht – oder frag einfach uns!

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es richtet sich an Mieter und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Voraussetzungen:
– Geringes Einkommen, das unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt.
– Keine gleichzeitige Inanspruchnahme von Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG.
– Nachweis eines Mindesteinkommens, um sicherzustellen, dass die Wohnkosten gedeckt werden können.
Höhe des Wohngeldes:
Die Höhe hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab. Ein Wohngeldrechner kann eine erste Einschätzung geben.
Antragstellung:
– Der Antrag muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Stadt oder Gemeinde gestellt werden.
– Es werden Nachweise wie Einkommensbescheinigungen und Mietverträge benötigt.
– Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss danach erneut beantragt werden.

Zu beachten:
Wohngeldreform 2025: Seit Januar 2025 wurden die Einkommensgrenzen angehoben, und das Wohngeld wurde um durchschnittlich 15 % erhöht, um steigendeLebenshaltungskosten auszugleichen.

Achtung:
Wohngeld ist für Bürgergeldbezieher leider keine Option. Bürgergeld und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus, da beide Leistungen darauf abzielen, die Wohnkosten zu unterstützen. Bürgergeldbezieher erhalten bereits eine Unterkunftskostenübernahme durch das Jobcenter, weshalb sie keinen Anspruch auf Wohngeld habenEs richtet sich an Haushalte, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken, die aber keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Wohngeld

Bürgergeld Rechner